Allgemeine Geschäftsbedingungen
über die Anmietung einer Ferienunterkunft
Für die Nutzung der oben genannten Ferienwohnung gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters. Die Ferienwohnung darf zum Zwecke der privaten Erholung genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung oder Weiter- und Untervermietung sind ausgeschlossen.
2. BUCHUNG/BUCHUNGSBESTÄTIGUNG
Die Buchung der Ferienwohnung erfolgt über das Buchungsprogramm auf unserer Webseite. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozess sowie nach Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter vollständiger Bezahlung rechtskräftig.
Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.
Die Ferienwohnung wird nur bis zum Tag der Fälligkeit der Anzahlung bzw. ggf. Gesamtforderung reserviert. Geht der unterzeichnete Mietvertrag bzw. die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist kein Vertrag zustande gekommen und der Vermieter kann die Ferienwohnung anderweitig vermieten.
3. AN-/ABREISE
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit frühzeitig mit. Sollte die Anreise nach 21.00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch uns persönlich. Bei Bedarf ist die Nutzung unseres Schlüsselsafes möglich, die erforderlichen Daten erhalten Sie rechtzeitig.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr besenrein frei zu machen. Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen. Der Geschirrspüler und Kühlschrank sind zu leeren, und der Mülleimer in der Küche muss entleert werden. Türen und Fenster sind alle zu verschließen.
Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher einfach auf einen Haufen auf den Boden. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur nach vorheriger Absprache und gegen Entgelt möglich. § 545 BGB findet keine Anwendung
4. AUFENTHALT
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.
Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollte
das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt
gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht
erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an Dritte Personen weitergegeben werden.
Das Aufladen von Elektroautomobilen über den Stromanschluss des Hauses ist NICHT erlaubt.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
5. SACHZUSTAND
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel/Schäden bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises kann für die Dauer des nicht vertragsgemäßen Zustandes der Ferienwohnung erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt. Eine Minderung ist nur möglich, wenn der Mieter den Mangel sofort nach Bezug mitgeteilt hat. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
6. HAUSTIERE/RAUCHEN
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen Stornokosten wie bei nichterfolgter Anreise an.
Innerhalb der Ferienwohnung sowie innerhalb des Gebäudes ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.
7. ZAHLUNG/KAUTION
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme sowie die Kaution müssen sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/des Mietvertrages auf das genannte Konto des Vermieters zu überweisen.
Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/Buchungsbestätigung zu überweisen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 15,00 Euro an den Gast versendet. Es werden ausschließlich Zahlung per Überweisung bzw. Paypal akzeptiert.
Pro Vermietung ist eine Kaution in Höhe von 200 € zu entrichten. Sollten während des Aufenthaltes Schäden entstehen oder bei einem erhöhten Reinigungsaufwand (Abweichung von einem besenreinen Zustand oder Rauchgeruch in Innenräumen), werden die zusätzlichen Kosten zuerst von der Kaution abgezogen. Sollten die Kosten für den entstandenen Schaden die Höhe der Kaution übersteigen, wird eine zusätzliche Rechnung über den Mehraufwand ausgestellt. Die Kaution wird nach erfolgter mängelfreier Übergabe üblicherweise innerhalb von einer Woche zurückerstattet.
8. REISERÜCKTRITT
Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Rücktritt bis
Bis zum 30. Tag vor Anreise: 0 % des Mietpreises
0-29 Tage vor Anreise bzw. Nichtanreise: 90 % des Mietpreises
Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.
Ein Anspruch des Mieters auf Erstattung des anteiligen Mietpreises bei verspäteter Anreise bzw. früherer Abreise besteht nicht.
9. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER
Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
10. HAFTUNG
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB).
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes.
11. NUTZUNG EINES INTERNETZUGANGS ÜBER WLAN
11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als unentgeltliche Serviceleistung der Ferienwohnung gewährt. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.
Dem Gast ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerks zu gestatten. Der Betrieb des WLANs oder LANs kann durch den Inhaber jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise eingestellt werden. Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Der Inhaber kann den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise beschränken oder ausschließen. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der Inhaber den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
11.2 Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks/Haftungsbeschränkung
Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass der unter Nutzung des Internetnetzwerks hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerks auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
11.3 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständigen Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
– das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
12. SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.
13. GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.